Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landmetzgerei Setzer GmbH ist bemüht, ihre Website www.landmetzgerei.de
im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landmetzgerei.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Einige Inhalte entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Zur Unterstützung der Barrierefreiheit verwenden wir das Tool AccessibleWP.
Dieses ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern u. a.:

  • die Anpassung von Kontrast, Schriftgröße und Zeilenabstand,

  • die Steuerung der Darstellung von Texten und Links,

  • sowie eine vereinfachte Navigation auf mobilen Endgeräten.

Wir sind bestrebt, die Zugänglichkeit unserer Website stetig zu verbessern und technische Hürden schrittweise zu beseitigen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit noch nicht barrierefrei sind:

  • Einige PDF-Dokumente und ältere Downloads,

  • eingebundene Bilder oder Videos ohne vollständige Alternativtexte,

  • und bestimmte Bereiche, die noch nicht vollständig tastaturnavigierbar sind.

An einer sukzessiven Überarbeitung dieser Inhalte wird gearbeitet.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website aufgefallen?
Oder möchten Sie Informationen erhalten, die nicht barrierefrei zugänglich sind?

Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

Landmetzgerei Setzer GmbH
Birkichstraße 2
74549 Wolpertshausen
Tel. 07904 / 70099-0
Fax 07904 / 70099-9
E-Mail: info@landmetzgerei.de

Durchsetzungsverfahren

Da es sich bei der Landmetzgerei Setzer GmbH um ein privates Unternehmen handelt, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheit nach der BITV 2.0.
Wir nehmen das Thema Barrierefreiheit dennoch ernst und prüfen fortlaufend, wie unsere digitalen Angebote für alle Menschen möglichst zugänglich gestaltet werden können.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18. Oktober 2025 erstellt und zuletzt überprüft am 18. Oktober 2025.

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